Viele medizinische Fakult?ten von Universit?ten im deutschsprachigen Raum stützen sich bei der Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen von Habilitanden auf den Impact Factor. Am Beispiel von acht medizinischen Fakult?ten (Graz, Homburg/Saar, Innsbruck, Kiel, Magdeburg, Münster, Ulm und Wien) die sich in ihren Habilitationsordnungen bzw. –richtlinien unmittelbar auf den Impact Factor beziehen, werden die von Fakult?t zu Fakult?t varierenden Kriterien dargestellt. Ungeachtet der fundamentalen Kritik am Impact Factor als Evaluierungsinstrument für Publikationen einzelner Wissenschaftler wurden bisher nur geringfügige Modifikationen an der bestehenden Evaluierungspraxis vorgenommen, beispielsweise von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften oder an der Medizinischen Fakult?t der Universit?t Freiburg.
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