Seit dem 01. M?rz 2010 ist das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft getreten, das eine Reihe von ?nderungen auch zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung enth?lt: Unter anderem sind Ausgleichsund Ersatzma?nahmen rechtlich künftig gleich gestellt und erstmals werden Ersatzzahlungen sowie Regelungen zur Bevorratung von Kompensationsma?nahmen (Fl?chenpools, ?kokonten) bundesweit in das Gesetz aufgenommen.
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