Der Deutsche Bundestag hat am 9. Oktober das Besoldungsund Versorgungsanpassungs-gesetz mit Zustimmung aus allen Fraktionen verabschiedet. Mit diesem Gesetz wurde der Tarifabschluss 2014/2015 für Bund und Kommunen zeit- und inhaltsgleich übernommen. Im unmittelbaren Vorfeld der anstehenden Verhandlungen für die Beschäftigten der Länder ein durchaus bemerkenswerter Vorgang. Haben wir doch hier eine Nachrichten- und Gemengelage, wie sie bunter nicht sein könnte. Um die Auswirkungen der Föderalismusentwicklungen freundlich zu umschreiben. Da geben Länder wie Bayern oder Hamburg bereits im Vorfeld das Signal, die Abschlüsse natürlich eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten der Länder und der mittelbar betroffenen Kommunen zu übertragen. Hamburg hat diese Garantie sogar für die gesamte Amtszeit des regierenden Senats ausgesprochen. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat angekündigt, den von ihr per Besoldungsdiktat „5 Jahre mal 1 %" aufgelegten Besoldungsdeckel 2015 vorzeitig etwas lüften zu wollen. Passende Steuereinnahmen und passender Tarifabschluss vorausgesetzt. Die Landtagswahl 2016 lässt grüßen und das Damoklesschwert des Verfassungsgerichts schwebt auch noch über allem. Das hat ja bereits die nordrhein-westfälische Regierung in die Schranken verwiesen, was diese aber nicht von neuen Sparüberlegungen zu-lasten der Kolleginnen und Kollegen abhält. Das könnte man jetzt in der Betrachtung noch um einige Facetten wie Nullrunden, Verschiebungen, geringere Anpassungen oder mehr anreichern. Eines wird aber insgesamt und übergreifend so deutlich wie selten zuvor: Die Bedeutung der anstehenden Tarifrunde für die Länder und ihres Ergebnisses für die Besoldung der Beamtinnen und Beamten. Das unterstreicht dann auch eine Anmerkung des baden-württembergischen Ministerpräsidenten, der scharfe Verhandlungen vorgegeben hat, um am Ende ein gemäßigtes Ergebnis zu sehen.
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