Die im § 29 KollV Angestellte in Versicherungsunternehmen im lnnendienst vorgesehene erhöhte Abfertigung bei unbegründeter Entlassung ist ein Ersatzanspruch iS des § 34 AngG. Hat der Angestellte diesen kollektivvertraglichen Ersatzanspruch innerhalb der sechsmonatigen Verfallsfrist klagsweise geltend gemacht und stellt sich während des Verfahrens heraus, dass die Voraussetzungen für diesen Anspruch mangels Vordienstzeiten nicht erfüllt sind, unterbricht die Klage auch den Lauf der Verfallsfrist für den gesetzlichen Anspruch auf Kündigungsentschädigung.
展开▼