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【24h】

Zu den Gründen, aus denen die Vollstreckung des Europ?ischen Haftbefehls abgelehnt werden kann; zur Auslegung der Begriffe 'Aufenthalt' und 'Wohnsitz' im VollstreckungsMS

机译:可以拒绝执行欧洲逮捕令的原因;解释执法MS中的“居住”和“居住”

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摘要

Art 4 Nr 6 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den MS ist dahin auszulegen, dass – eine gesuchte Person im VollstreckungsMS "ihren Wohnsitz hat", wenn sie dort ihren tatsächlichen Wohnsitz begründet hat, und sich dort "aufhält", wenn sie infolge eines beständigen Verweilens von gewisser Dauer in diesem MS Bindungen zu diesem Staat von ähnlicher Intensität aufgebaut hat, wie sie sich aus einem Wohnsitz ergeben; – die vollstreckende Justizbehörde, um zu entscheiden, ob in einer konkreten Situation zwischen der gesuchten Person und dem VollstreckungsMS Bindungen bestehen, die die Feststellung zulassen, dass diese Person unter den Begriff "sich aufhält" iS des Art 4 Nr 6 des Rahmenbeschlusses fällt, eine Gesamtschau mehrerer objektiver Kriterien vorzunehmen hat, die die Situation dieser Person kennzeichnen und zu denen insb die Dauer, die Art und die Bedingungen des Verweilens der gesuchten Person sowie ihre familiären und wirtschaftlichen Verbindungen zum VollstreckungsMS gehören.
机译:关于欧洲逮捕令和MS之间的移交程序的2002年6月13日理事会框架决定2002/584 / JHA的第4号第6条应解释为-在执法MS中寻求的人如果确实在该处拥有“他的住所”已建立住所并“居住”在此,如果由于在该MS中持续居住了一定时间而与该状态建立了联系,强度与居住地所产生的联系类似; -执行司法机关决定被通缉者与执法人员之间在特定情况下是否有联系,从而可以确定该人属于《框架决定》第4条第6款所指的“滞留”一词。对代表此人处境的几个客观标准的总体看法,尤其包括该人的逗留时间,类型和条件,以及他们与执法人员的家庭和经济联系。

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