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【24h】

Zum Wegfall der Wiederholungsgefahr: Eine Anmerkung zu OGH 13. 10. 2009, 5 Ob 138/09v

机译:关于消除重复的风险:关于OGH的说明。10. 2009,5 Ob 138 / 09v

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摘要

Gem?? § 28 Abs 2 KSchG besteht die Gefahr einer Verwendung von gesetzwidrigen Vertragsbedingungen nicht mehr, wenn der Unternehmer nach Abmahnung durch eine gem?? § 29 klagsberechtigte Einrichtung eine mit Konventionalstrafe besicherte Unterlassungserkl?rung abgibt. Der OGH hat in 5 Ob 138/09v entschieden, dass im Verbandprozess eine im Rahmen des Abmahnverfahrens nach § 28 Abs 2 KSchG abgegebene Unterlassungserkl?rung die Wiederholungsgefahr nicht beseitigt, wenn der Erkl?rung neuformulierte Ersatzklauseln beigefügt werden mit der Bemerkung, diese seien mit den inkriminierten Klauseln nicht sinngleich. Das soll unabh?ngig davon gelten, ob die neuen Klauseln im Verh?ltnis zu den beanstandeten Klauseln tats?chlich sinngleich seien oder nicht. Der folgende Kurzbeitrag hinterfragt diese Rechtsprechung und pl?diert für eine differenzierte Betrachtung.
机译:根据KSchG第28条第(2)款意味着,如果企业家收到了以下警告,则不再存在使用非法合同条款的风险:有权提起诉讼的第29条机构签发了一项遗漏声明,并附有合同罚款。在5 Ob 138 / 09v中,OGH决定,在关联过程中,根据警告程序的一部分,根据KSchG第28条第2款做出的停止声明,如果声明附有重新制定的替换条款,并附有注释,则不能消除重复的风险与上述条款不同。无论新的条款相对于所讨论的条款实际上是否相同,这都应适用。以下简短文章质疑该判例,并提出了不同的观点。

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