Die Regierung von Unterfranken hat am 11. Januar 2021 den Planfest-stellungsbeschluss für das Projekt Neubau der Straßenbahnlinie 6 in Würzburg in ihrem Amtsblatt veröffentlicht. Damit besteht Baurecht für dieses Vorhaben; die Regierung hat Sofortvollzug angeordnet -was nicht bedeutet, dass der Vorhabenträger nun unverzüglich mit der Realisierung beginnen muss, sondern dass - ähnlich, wie wir es aus dem französischen Recht kennen - eventuelle Klagen gegen das Pro-jekt keine aufschiebende Wirkung mehr entfalten können. Die seit der letzten Kommunalwahl amtierende politische Mehrheit im Stadtrat hat sich die schnellstmögliche Umsetzung der Pläne auf die Fahnen geschrieben und im Bundesprogramm ist das Vorhaben ab 2023 zur Finanzierung mit ersten anteiligen Jahresscheiben vorgemerkt.
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