(etrans) Mit dem Kernenergiegesetz (KEG) vom 21. März 2003 wurden auch Teile des Energiegesetzes (EnG) revidiert. Unter anderem wurde der Art. 7 Abs. 7 EnG geändert. Danach konnten die Kantone einen Ausgleichsfonds einrichten zur Finanzierung derjenigen Unternehmungen der öffentlichen Energieversorgung, welche überproportional elektrische Energie von unabhängigen Produzenten übernehmen müssen.
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