Auf einer interaktiven Karte werden die Tarife der von den Elektrizitätswerken ab 1.1.2016 bezahlten Vergütungen für die Einspeisung von Strom aus PV-Anlagen dargestellt. Es handelt sich um Tarife für Anlagen, die keine KEV beziehen, sondern ihre Energie gemäss Energiegesetz Art. 7 an das lokale EW abgeben. Es werden dabei nur öffentlich publizierte Tarife berücksichtigt, die allen Kunden angeboten werden. Je nach Gemeinde unterscheiden sich die Tarife und reichen von 3,5 bis 25 Rp./kWh. Der gewichtete Mittelwert lag beim Jahreswechsel 2015/2016 auf 9,8 Rp./kWh.
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