Die allgemeinen Regeln betreffend das Überholen finden sich in Art. 35 des Strassenver-kehrsgesetzes: Es muss links überholt werden.Im Umkehrschluss ist demnach das Rechtsüberholen nicht erlaubt. Eine Ausnahme vom Verbot des Rechtsüberholens findet sich in der Verkehrsregelnverordnung VRV (Art. 8 Abs. 3 V). So ist es auf Autobahnen sowie auf allen Strassen mit mehreren Fahrstreifen «beim Fahren in parallelen Kolonnen» gestattet, rechts an anderen Fahrzeugen vorbeizufahren.
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