Es kommt gar nicht so selten vor, dass ein angestellter Lkw-Fahrer einen Verkehrsunfall verursacht und das Firmenfahrzeug beschädigt wird. Wurde der Unfall durch grobe Fahrlässigkeit des Lkw-Fahrers verursacht, ist im Falle einer absoluten Fahruntüchtigkeit (ab 1,1 Promille) davon auszugehen, dass der Unfall infolge der Alkoholisierung herbeigeführt worden ist, wenn sich der Unfall in einer Verkehrslage und unter Umständen ereignet hat, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können.
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