Der Verbandsverstand hat am 23. August dem neuen LBE-Reglement einstimmig zugestimmt. Neu wird auch für die Lineare Beschreibung und Einstufung eine Oberkontrolle eingeführt (vgl. Art. 9). Diese bezweckt, die Qualität der LBE zu sichern. Für vergebliche Betriebsanfahrten wird dem Betrieb neu eine Umtriebsgebühr von Fr. 50.- verrechnet (vgl. Art. 11).
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