Seit 30. Dezember 2008 ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)rnin Kraft. In relativ kurzer zeitlicher Folge ändert der Gesetzgeber damit erneut das Gesetz gegenrnden unlauteren Wettbewerb. Bereits im Jahr 2004 bezweckte die Änderung neben dem Anliegen,rnKernbereiche des Wettbewerbsrechts zu liberalisieren, auch, dem Verbraucher einenrnangemessenen Stellenwert im modernen Lauterkeitsrecht zu verschaffen.
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