Am 1. Oktober 2015 wurde die streckenabhängige Lkw-Maut auf deutschen Autobahnen sowie bestimmten Bundesstraßen auf Fahrzeuge mit 7,5 bis 12 Tonnen ausgedehnt. Jetzt ist zu klären, 1. ob Ihre Mitarbeiter mautpflichtige Straßen nutzen. 2. ob betriebliche Fahrzeuge, ggf. mit Anhänger, in die Gewichtsklasse über 7,5 Tonnen fallen. 3. ob die Fahrzeuge nach ihrer Nutzung (Gütertransport) in die Mautpflicht fallen.
展开▼