Genehmigungspflichtige Schwertransporte dürfen nicht mehr über die Rheinbrücke Bonn-Nord im Verlauf der A 565 fahren. Aktuelle Nachrechnungen haben statische Defizite ergeben. Die Stahlbrücke stammt aus dem Jahr 1968. Bis der Neubau der Brücke angegangen werden kann, soll sie inklusive ihrer angrenzenden Vorlandbrücken soweit verstärkt werden, dass zumindest weiterhin Lkw passieren können. Da auch die Brücken „Tausendfüßler" und „Villemombler Straße" im Verlauf der A 565 für die genehmigungspflichtigen Schwertransporte gesperrt sind, müssen die betroffenen Fahrzeuge über die Rheinquerungen im Verlauf der A 46, der A 44 und der A 4 ausweichen.
展开▼