Idee des Bewertungsgesetzes (BewG) war es, steuerübergreifend für alle an Verm?genswerte anknüpfende Steuern einheitliche Wertma?st?be festzulegen. Insoweit war das BewG ma?gebend für die Wertermittlung bei der Verm?gensteuer (ab 01.01.1997 au?er Vollzug), der Gewerbekapitalsteuer (aufgehoben mit Wirkung vom Erhebungszeitraum 1998), der Grundsteuer, der Grunderwerbsteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
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