Die Deutsche Forschungsgemeinschaft wollte bei der praktischen Erprobung eines derartigen Konzeptes zur Produktion neuen Wissens nicht abseits stehen. Sie fordert zur Zeit in allen ihren Verfahren etwa 10500 wissenschaftliche Projekte, die zum grossten Teil der erkenntnisorientierten, zum geringeren Teil der anwendungsorientierten Grundlagenforschung dienen. Dies entspricht dem Kern ihres Satzungsauftrags, an dem sich nichts andert. Aus den erzielten Grundlagenergebnissen ergibt sich jedoch die Verpflichtung, einen Beitrag zur praktischen Umsetzung der Ergebnisse zu leisten. Dieser Beitrag muss qualitativ exemplarisch sein. Bisher fehlte unter den Verfahren der DFG ein Angebot mit speziell auf den Innovationstransfer gerichteter Zielsetzung. Diese Lucke soll durch "Transferbereiche" (TFB) mit jssfrier Erprobungsphase im Rahmen der Forderung von Sonderforschungsbereichen geschlossen werden. Unter einem Transferbereich versteht die DFG eine projektformig konzipierte, sachlich und zeitlich definierte Kooperation zwischen Forschungsinstituten und Industrieunternehmen oder anderen Anwendern, die der Umsetzung von Ideen und Erkenntnissen der wissenschaftlichen Grundlagenforschung in die Praxis dient. Transferbereiche stehen allen Wissenschaftsbereichen offen. Sie arbeiten im vorwettbewerblichen Feld; ihre Arbeit endet mit dem Erreichen prototypischer Ergebnisse. Antragsteller und Empfanger bewilligter Mittel sind die Hochschulen. Die Anwender tragen die auf sie entfallenden Projektkosten selbst, fur sie liegt der Anreiz im Transfer anwendungsreifer wissenschaftlicher Ideen.
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