Seit Anfang August sind die fur den Handel wesentlichen Regelungen des Gesetzes zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet in Kraft. Die neuen Regelungen - auch bekannt als Button-Losung - mussen von allen Online-Handlern beachtet werden. In vielen Fallen waren Anderungen bei der Gestaltung der Online-Shops erforderlich, die bis 31. Juli abgeschlossen sein mussten. Berucksichtigt der Handler die neuen Bestimmungen nicht, drohen Abmahnungen und Probleme beim rechtswirksamen Zustandekommen der Kaufvertrage. Es entstehen dann ggf. trotz Lieferung der Ware keine Kaufpreisanspruche des Handlers.
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