Nicht selten passiert es, dass Anbieter vor Vertragsabschluss zuerst alles Mogliche versprechen, aber nach der Unterschrift plotzlich ihr Engagement runterfahren und manche mundlichen Zusicherungen anscheinend vergessen haben. Fur Kunden ist dann die Beweislast schwer, denn in der Regel kann sich der Verkaufer auf die Unterschrift im Vertrag berufen.
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