Noch mussen Ausbilder ihre Kenntnisse auf diesem Gebiet nicht nachweise";. Das soll sich nach dem 1. August 2009 andern--freilich mit Bestandsschutz. Uber die neue Ausbildereignungsverordnung wird derzeit beraten. Die zweite Verordnung zur Anderung der Ausbildereignungs-verordnung (AEVO) ist am 27. Mai 2008 in Kraft getreten. Danach sind Ausbilder fur bestehende und bis zum Ablauf des 31.7.2009 beginnende Ausbildungsverhaltnisse von der Pflicht zum Nachweis von Kenntnissen nach der AEVO befreit. Ab dem 1.8.2009 soll dann eine neue AEVO gelten; darin soll auf jeden Fall geregelt werden, dass befreite Ausbilder auch kunftig befreit bleiben.
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