Vielen Kaufern von Bau- und Landmaschinen bei speziell dafur ausgerichteten Auktionen ist nicht klar, dass die dort offerierten "Schnappchen" oftmals nicht den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der europaischen Rechtsvorschriften entsprechen. Gerade bei Versteigerungen werden im grossen Stil neue und gebrauchte Baumaschinen nach Europa eingefuhrt, die eigentlich gar nicht fur den europaischen Binnenmarkt vorgesehen waren. Und zwar deshalb nicht, weil sie keine oder eine nur unberechtigte Kennzeichnung tragen und damit nicht den Sicherheitsund Gesundheitsschutzanforderungen der Europaischen Rechtsvorschriften wie der Maschinen-Richtlinie entsprechen.
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