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Investitionszulagen fur Kies- und Schotterwerke in Ostdeutschland

机译:东德砾石和碎石工程的投资赠款

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摘要

Die Klagerin, die in Thuringen ein Splitt- und Schotterwerk betreibt, beantragte im Jahre 1999 eine Investitionszulage fur das Wirtschaftsjahr 1998. Das Finanzamt lehnt die Gewahrung der beantragten Investitionszulage mit der Begrundung ab, der Betrieb der Klagerin sei anders als in den Jahren zuvor nunmehr nach der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen sog. Klassifikation der Wirtschaftszweige erstmals nicht mehr dem Bereich des verarbeitenden Gewerbes zuzuordnen sei und konne daher keine Investitionszulage mehr erhalten. Das Finanzgericht Gotha hat jedoch der dagegen erhobenen Klage stattgegeben. Das von der Klagerin betriebene Splitt-und Schotterwerk ist trotz anders lautender Eingruppierung in die Klassifikation der Wirtschaftszweige in der Ausgabe 1993 und 2003 ein verarbeitendes Gewerbe. Der Klage gegen die Versagung einer Investitionszulage fur das Jahr 1998 wurde stattgegeben. Eine rechtskraftige Entscheidung wird erwartet. Nach dem am 09.09.2004 ergangenen Urteil des Finanzgerichtes Gotha kann die Eingruppierung von Kies- und Schotterwerken in die Klassifikation der Wirtschaftszweige (1993) und damit auch die insoweit gleichlautende Eingruppierung in die im Marz 2004 veroffentlichte Ausgabe 2003 (WZ 2003) in den Wirtschaftszweig Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (Abschnitt C Unterabschnitt CB) unter der Abteilung 14.21.0 von der Finanzverwaltung nicht als alleinige Begrundung dafur herangezogen werden und einen Antrag auf Gewahrung einer Investitionszulage nach dem Investitionszulagegesetz abzulehnen.
机译:在图林根(Thuringen)经营碎石和碎石工程的原告,于1999年申请了1998财政年度的投资免税额。税务局拒绝提供所要求的投资免税额,理由是原告的经营方式与前几年不同。联邦统计局发布的所谓经济部门分类第一次不能再分配给制造业,因此不能再获得投资补贴。但是,哥达金融法院维持了对此提出的诉讼。尽管在1993年和2003年版的经济行业分类中,原告经营的碎石和碎石作品的分类有所不同,但实际上是制造业。维持反对1998年投资赠款的诉讼。最终决定将是预期的。根据Gotha税务法院于2004年9月9日的判决,砾石和碎石制品的分类在经济部门分类中(1993年),因此也与2004年3月发布的2003年版本(WZ 2003)在采矿部门中的分类相同税务机关不会将第14.21.0节所述的石料和石料的采石(C节,CB子节)用作拒绝根据《投资津贴法》拒绝投资津贴申请的唯一原因。

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