Gewerbliche Sammlung | Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Verbot der Berliner Umweltverwaltung gegen sechs private Entsorger aufgehoben, Sperrmull aus privaten Haushalten zu sammeln. Der BDE begrusst die Entscheidung, die sich in eine ganze Reihe von bundesweit gefAllten Gerichtsentscheidungen zugunsten der Sperrmullsammlung durch private Entsorger einreiht. BDE-PrAsident Peter Kurth: "Erst das Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012 hat den Kommunen die Moglichkeit eingerAumt, durch fadenscheinige Begrundungen unliebsame private Konkurrenz mit dem Mittel der Untersagung aus dem Weg zu rAumen. Dass nun immer mehr Gerichte diesem Treiben Einhalt gebieten, ist ein gutes Signal fur den Burger, der sich kunftig auf dem Markt wieder den Anbieter aussuchen kann, der ihm die beste Leistung zum besten Preis anbietet." "Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, gewerbliche Sammlungen auch fur Sperrmull zuzulassen, setzt das richtige Signal", erklArte auch HauptgeschAftsfuhrer Eric Rehbock fur den bvse. Er wies darauf hin, dass in Deutschland seit Jahrzehnten gewerbliche Sammlungen durchgefuhrt werden, die von den Burgerinnen und Burgern genutzt werden. Dass gewerbliche Sammlungen immer wieder durch Kommunen unter Beschuss geraten, sei der Versuch, kommunale Monopole zu schaffen und die privaten Fachbetriebe aus dem Markt zu drAngen.
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