Handler und Anwender von Pflanzenschutzmitteln sind stark verunsichert, Selbst Berater tun sich schwer, den aktuellen Zulassungsstand und die jeweils geltenden Auflagen der einzelnen Pflanzenschutzmittel zu überblicken. Wo ist mit neuen Mitteln zu rechnen und wo machen bewahrte Mittel Sinn? Dr. Manfred Bartels von der LK gibt Tipps. Nach der seit eineinhalb Jahren geltenden Indikationszulassung dürfen Pflanzenschutzmittel bekanntlich nur noch in den zugelassenen Indikationen eingesetzt werden. DerAckerbau kommt dabei noch relativ gut weg. Zumindest für die grosseren Kulturen wie Weizen, Mais und Kartoffeln stehen genügend Mittel Zur Auswahl Schwieriger wird es schon bei Hafer, teilweise aber auch bei Gerste, Roggen und Raps. Aber auch für vermeintlich grosse Kulturen wie Zuckerrüben wird kaum noch geforscht. Viele ungeloste Probleme gibt es dagegen in den Kleinkulturen, zu denen auch Gemüse und Zierpflanzen gehoren. Wegen ungunstiger Relationen zwischen Kosten und moglichem Umsatz werden hier kaum Mittel zur Zulassung gebracht Ein Grossteil dieser Lücken ist durch entsprechende Genehmigungen der Biologischen Bundesanstalt und der zustandigen Landesbehorden nach § 18 a und b des Pflanzenschutzgesetzes geschlossen worden. Voraussetzung dafür ist natürlich die Antragsstellung von Seiten interessierter Gruppen oder eines Anwenders. Selbstverstandlich kann und sollte dieses Verfahren nicht die Zulassung ersetzen. Es gilt nur für Klein- und Kleinstkulturen. Für den Ackerbau sind sie nurin Ausnahmefallen moglich Im Zweifelsfall ist eine Nachfrage beim zustandigen Pflanzenschutzamt sinnvoll.
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