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Rechtsreport: Dialysevereinbarung ist rechtmäßig

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摘要

Die Partner des Bundesmantelvertrags dürfen die Mitnahme eines Versorgungsauftrags für die Dialyse beschränken (§ 2 Abs. 7 BMV-Ä i.V.m. Anlage 9.1 BMV-Ä). Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden. Es nahm deshalb die Verfassungsbeschwerden von zwei Nephrologen nicht zur Entscheidung an. Diese hatten eine Verletzung ihrer Grundrechte nach Art. 12 GG geltend gemacht. Denn § 4 Abs. 1b der Anlage 9.1 BMV-Ä bestimmt, dass bei gemeinschaftlicher Berufsausübung der Versorgungsauftrag in der Dialysepraxis bleibt, wenn ein Arzt aus der Praxis ausscheidet. Eine entsprechende Gesetzesgrundlage fänden die streitigen Regelungen in § 72 Abs. 2 i.V.m. § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Bedenken gegen eine ausreichende demokratische Legitimation der Partner des Bundesmantelvertrags sah das Gericht nicht.

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