Am Schiedsgericht Hamburg wurden im Dezember 2009 ein Schiedsspruch nach Berliner Vereinbarungen und im Januar 2010 ein Schiedsspruch nach den europaischen Handelsbedingungen (RUCIP) gefallt, die mit der form- und fristgerechten Abwicklung bei Reklamationen befasst waren. Wegen ihres allgemeinen Charakters und im Kartoffelhandel dabei leider oft auftretender Fehler soll hier kurz darauf eingegangen werden.
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