In Landern, die die Richtlinie EG 96/53 anwenden, ist im grenzuberschreitenden Guterverkehr ein Gewichtsanteil von 25 Prozent auf der Antriebsachse vorgeschrieben. Will man einen schweren 20-ft.-Container heckbundig transportieren, wird die Antriebsachse zu wenig belastet. Eine technische Alternative ist, Haupttrager und Fahrwerk langs verschiebbar auszufuhren.
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