Am 11. November 2010 hat der Deutsche Bundestag die Bundestagsdrucksache 17/ 3476 - Verordnung zur Anpassung umweltrechtlicher Verordnungen an die Terminologie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 - verabschiedet. Mit der Zustimmung zu dieser Verordnung der Bundesregierung werden in der 31. BImSchV neben anderen auch zwei Anderungen fur den Fahrzeugreparaturla-ckierbereich umgesetzt: 1. Erganzung zum Vereinfachten Nachweis 2. Aufnahme von halbgeschlossenen bzw. geschlossenen Reinigungsgeraten.
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