Die 2. Verordnunq zur Anderunq der Enerqieeinsparverordnunq (EnEV) vom 18. November 2013 ist zum I. Mai 2014 in Kraft qetreten. Die Novellierunq diente der Anpassunq der Verordnunq an die EU-GebauderichtIinie und der Umset- zunq nationaler Energie- und Klimaschutzziele. Daruber hinaus wurden Normbeziiqe aktualisiert und Auslequnqen zur EnEV 2009 in den Verordnunqstext iibernommen. Damit sind einiqe der bisheriqen Auslequnqen uberflussiq qeworden. Fur andere Auslequnqen erqibt sich durch die novellierte Enerqieeinsparverordnunq ein formaler und fur einiqe auch ein inhaltlicher Fortschreibungsbedarf. Die “Projektqruppe EnEV" der Bauministerkonferenz hat sich die Aufqabe qestellt, die bisheriqen Auslequnqen entsprechend zu uberarbeiten. Mit der am 9. Januar 2015 beschlossenen Staffel XX und der Staffel XIX vom 1. Auqust 2014 sind nun bereits 23 Auslequnqen zur EnEV 2013 veroffentlicht. Weitere Staffeln werden folqen.
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