Die neue Rechtsprechung zur 110-Euro-Grenze ist fur viele Firmenchefs und Mitarbeiter gunstiger. Ob Kegelbahn, Essen im Restaurant oder das gemeinsame Beisammensein in der Firma. In den letzten Monaten des Jahres finden in vielen Unternehmen Betriebsfeiern statt. Dabei schaut der Fiskus genau hin. Bereits nach bisher geltender Rechtsprechung sind ubliche Zuwendungen eines Arbeitgebers an seine Mitarbeiter im Rahmen einer betrieblichen Feier lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Solche ublichen Zuwendungen sind zum Beispiel die Abgabe von Speisen und Getranken oder die Ubernahme der Ubernachtungs- und Fahrtkosten. Auch Aufwendungen fur eine Eintrittskarte zu einer kulturellen oder sportlichen Veranstaltung sind in Ordnung, wenn die Aufwendungen fur die Betriebsfeier den Betrag von 110 Euro je Arbeitnehmer (inklusive Umsatzsteuer) nicht ubersteigen und nicht mehr als zwei Feiern im Jahr stattfinden. Geht die Betriebsfeier uber diesen ublichen Rahmen hinaus, gehoren die gesamten Zuwendungen an die Arbeitnehmer zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
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