Bei Arbeiten auf Dachern mit weniger als 20 Grad Neigung konnen unabhangig von der Ab sturzhohe Sicherungsmassnahmen entfallen, wenn im Randbereich von 2 m keine Arbeiten durchgefuhrt werden. In diesem Fall muss eine feste Absperrung vorhanden sein. Bei umfang reichen Dacharbeiten im Randbereich ist in der Regel eine fest angebrachte Sicherung gegen Absturz notwendig. Bei Dachern mit einer Dachneigung von 20 bis 60 Grad wird die Absturzhohe von der Trauf kante aus gemessen.
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