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Ausgewählte Entscheidungen

机译:Ausgewä整晚的决定

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摘要

Die Erhebung von höheren Studiengebühren für Langzeitstudierende im Vergleich zu so genannten Seniorenstudenten stellt keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG dar. Dem Gesetzgeber steht gerade im Rahmen des Abgabenrechts eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu, auch generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen. Es durfte daher in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise berücksichtigt werden, dass bei den Seniorenstudenten - in den nicht in § 13 Abs. 5 Nr. 1 NdsHochschG1 genannten Fächergruppen - nicht so sehr der Erwerb von berufsqualifizierenden Abschlüssen, sondern vielmehr andere Motive, wie die Erweiterung der Allgemeinbildung im Vordergrund stehen, so dass in den von § 13 Abs. 5 Nr. 2 NdsHochschG er-fassten Fächergruppen eine niedrigere Gebühr festgelegt werden konnte.
机译:收集hö heren学费为所谓Langzeitstudierende相比Seniorenstudenten不是Verstoß把;与一般Gleichbehandlungsgrundsatz从方法3 . GG。Abgabenrechts建立广泛的范围内Gestaltungsfreiheit尽管generalisierende,typisierende和pauschalierende安排。见面。unbedenklicher方式加以考虑没有赶上Seniorenstudenten——在§13卷5号1 NdsHochschG1所述Fä采购chergruppen,别那么固执地berufsqualifizierenden基础,而是而其他动机,例如增加基础知识的问题,在§13卷5号2 NdsHochschGer-fassten Fä chergruppen较低收费规定。

著录项

  • 来源
    《Wissenschaftsrecht 》 |2006年第2期| 173-182| 共10页
  • 作者

    Anne-Kathrin Lange;

  • 作者单位

    lastic-surgery.com;

  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 德语
  • 中图分类 N-085;
  • 关键词

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