Der Verzicht des Bundes auf seine Rahmengesetzgebungskompetenz hat im Ergebnis zu einem variantenreichen Hochschulrecht der L?nder geführt. Dadurch entsteht ein Bedürfnis nach Erl?uterungen der Hochschulgesetze der L?nder. Insofern überrascht es nicht, dass auch für Baden-Württemberg ein Kommentar zum Landeshochschulrecht vorliegt, das der eminente Kenner der Hochschulrechtslage Georg Sandberger, seine Erfahrung u.a. als Universit?tskanzler verarbeitend, vorgelegt hat. Der Leser wird dem Autor besonders danken, dass er neben dem Landeshochschulgesetz als Zentralteil des Kommentars auch das Universit?tsklinika-Gesetz und das KIT-Gesetz erl?utert. Beide Gesetz werden auch nicht nur als Annex stiefmütterlich behandelt, sondern durchaus vertieft: Sandberger nimmt sich für UKG immerhin ebenso rund 100 Druckseiten Platz wie für das KITG. Lobenswert ist auch die abgedruckte Synopse der Hochschulgesetze der L?nder. Etwas stiefmütterlich behandelt ist das Stichwortverzeichnis.
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