Am 26. Juni 2003 hat der EU-Agrarministerrat eine weit reichende Reform der "Gemeinsamen Agrarpolitik" (GAP) beschlossen, Damit wurde die von der EU-Kommission angestrebte Entkoppelung der bislang an die Produktion gebundenen Einkommensbeihilfen im Grundsatz verabschiedet Mit dem Verhandlungskompromiss wurden jedoch auch Ausnahmeregelungen (Artikel 58) vereinbart, die den Mitgliedstaaten der Europaischen Union umfangreiche Ausgestaltungsmoglichkeiten erlauben.
展开▼