Milchmarkt. Das Bundeskartellamt hat das Deutsche Milchkontor (DMK) überraschend von der Angel gelassen. Das Musterverfahren gegen den Molkereikonzern wurde eingestellt. Noch im vergangenen Frühjahr hatte das Kartellamt die langen Vertragslaufzeiten uncf Kündigungsfristen der Liefervertr?ge zwischen Erzeugern und Molkereien sowie die nachtr?gliche Preisfestsetzung kritisiert. Mit dem Verfahren gegen das DMK als gr??te deutsche Molkereigenossenschaft sollte ein Exempel statuiert werden.Das ist nun auch geschehen, allerdings mit einem anderen Ergebnis, als viele Milchlieferanten erhofft hatten. Verwunderlich, wie schnell das Kartellamt zufrieden war angesichts seiner Ankündigung, den kompletten Milchmarkt durchleuchten zu wollen. Das DMK hat die Kündigungsfrist für die Lieferbeziehung von 24 auf 12 Monate gesenkt. Weitere branchenweite ?nderungen wie die ?nderung des § 148 der Gemeinsamen Marktordnung und das Einführen von Festpreismodellen kommen. Noch ist aber ungewiss, welche Auswirkungen sie haben. Wie viel der 20% der gekündigten Milchmenge verliert das DMK tats?chlich? Wie nehmen die Lieferanten die Festpreismodelle an? Keiner kann das zum jetzigen Zeitpunkt sagen.
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