China hat aktuell Neuerungen im Investitions- und Gesellschaftsrecht vorgenommen. Zum einen wurden am 30. Juni 2019 neue Negativlisten fur Investitionen aus dem Ausland veroffentlicht, die am 30. Juli dieses Jahres in Kraft getreten sind. Zum anderen hat das PRC Supreme People's Court Ende April 2019 vier neue Auslegungsregelungen zu verschiedenen Fragen des Gesellschaftsrechts erlassen, mit denen die Rechte von Gesellschaftern verbessert werden. Fur Investitionen auslandischer Unternehmen in China galten lange Zeit Genehmigungsanforderungen. Sowohl die Grundung von Unternehmen mit auslandischer Kapitalbeteiligung (Foreign Invested Enterprises FIE) als auch der Erwerb bestehender Unternehmen musste durch die zustandige Handelsbehorde genehmigt werden. Ferner waren und sind nicht alle Industriebereiche zuganglich fur auslandische Investoren. Durch Gesetzesanderungen in den Jahren 2016 und 2017 wurde der Genehmigungsvorbehalt schrittweise aufgehoben und durch ein blosses Anmeldeverfahren ersetzt. Allerdings gelten weiterhin Ausnahmen fur solche FIE und M&A-Projekte, die in den Anwendungsbereich der sogenannten Negativlisten fallen - die auslandische Investitionen in bestimmten Branchen verbieten oder beschranken. Fur diese Projekte ist nach wie vor eine Genehmigung durch die zustandige Handelsbehorde erforderlich.
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