Mit der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 468 "Liste der Zelllinien und T?tigkeiten mit Zellkulturen" des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) stehen seit April 2012 weitreichende Informationen zur Gef?hrdungsbeurteilung bei T?tigkeiten mit Zellkulturen sowie zur Nutzung, Kultivierung, Charakterisierung und Kontaminationsüberwachung bei der Zellkulturtechnik zur Verfügung.
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