DATENSCHUTZ: Ist das dienstliche E-Mail-Postfach eigentlich trotzdem privat? Oder darf der Arbeitgeber darauf zugreifen? Welche Voraussetzungen gelten und was Unternehmen beachten mussen, weiss Volker Serth, Arbeitsrechtsexperte bei der Wirtschaftskanzlei FPS. Kurzarbeit, Krankheit oder auch der wohlverdiente Sommerurlaub - ungunstig, wenn genau dann eine E-Mail mit besonders wichtigem Inhalt ins Postfach flattert, wenn der Mitarbeiter abwesend ist. Ob der Arbeitgeber in so einem Fall auf dessen E-Mail-konto zugreifen darf, ist unter anderem davon abhangig, ob er die private Nutzung des Kontos gestattet oder nicht. Welche Faktoren daruber hinaus noch eine Rolle spielen, soll im Folgenden gezeigt werden.
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