Am 1. Juni 2015 trat die CLP-Verord-nung (1272/2008/EG) als neue Richtlinie zum Umgang mit Gefahrstoffen verbindlich in Kraft. CLP steht fur Classification, Labeling and Packaging. Diese Verordnung regelt also das Verfahren, um die Gefahrlichkeit von Stoffen und Zubereitungen zu ermitteln, und diese dann entsprechend ihres Gefahrenpotenzials zu kennzeichnen und zu verpacken. Dies betrifft die Anwender von Kuhlschmierstoff konzentraten.
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