Almen werden nach Seehohe und Bonitat mit unterschiedlichen Hektarsatzen bewertet (siehe Tabelle). Die Bonitat ergibt sich aufgrund des Anteiles von stark vernassten bzw. austrocknungsgefahrdeten Flachen: Stufe 1 max. 10 %, Stufe 2 über 10 % bis 25 %, Stufe 3 über 25 % bis 50 % und Stufe 4 über 50 % Anteil. Besondere regional- und lokalklimatische Abweichungen werden durch Zu- bzw. Abschlage von insgesamt max. -15 % bis +15 % berücksichtigt. Schlechte Erreichbarkeit wird durch Abschlage von 10 %(nur mit Allradtraktor samt Hanger erreichbar), 25 % (nur teilweise erschlossen, z. B. Seilweg) und 40 % (nicht erschlossen) berücksichtigt. Liegt die Alm über 40 km vom Heimgut entfernt, werden 10 % Abschlag angesetzt.
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