Das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekampfungsgesetz soll allen in Osterreich tatigen Arbeitnehmern osterreichische Lohnbedingungen sichern und zugleich einen fairen Wettbewerb zwischen inlandischen und auslandischen Unternehmen sichern. Grund für denBeschluss des Gesetzes ist die Befürchtung, dass es gerade im Zuge der Offnung des Arbeitsmarktes mit 1. Mai 2011 für Staatsangehorige der neuen ETJ-Mitglied-staaten zu einer Verstarkung des Phanomens Lohn- und Sozialdumping kommen konnte. Dieses Gesetz tritt dementsprechend mit 1. Mai 2011 in Kraft und ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem 30. April 2011 ereignen. Folgende Massnahmen werden neu eingeführt, um Lohn- und Sozial-dumping hintanzuhalten:
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