Mit Einnahmen von Urlaub am Bauernhof konnen bauerliche Familien ihr Einkommen erhohen. Die zusatzlichen Einnahmen führen allerdings auch zu zusatzlichen Sozialversicherungsbeitragen, sofern ein jahrlicher Freibetrag von 3.700 Euro überschritten wird. Die Pflichtversicherung in der bauerlichen Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung umfasst auch die Privatzimmervermietung von bis zu zehn Betten, soweit diese als "Urlaub am Bauernhof erfolgt. Werden die gewerberechtlichen Grenzen der Privatzimmervermietung überschritten (siehe Seite 23), ist die Anmeldung eines Gastund Beherbergungsgewerbes erforderlich und die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zustandig. Werden Ferienwohnungen ohne Verpflegungsangebot, ohne taglicher Reinigung oder sonstiger Dienstleistungen angeboten, handelt es sich nicht um Urlaub am Bauernhof, sondern um blosse Raumvermietung, die nichtder Sozialversicherungspflicht unterliegt.
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