Durch den EU-Beitritt fallen die betreffenden Lander unter die Vorschriften der EU-Verordnung VO (EWG) Nr.1408/71. Diese Verordnung enthalt Sonderregelungen bezüglich des anzuwendenden Sozialversicherungsrechts im Fall von Mehrfachbeschaftigungen inverschiedenen EU-Landern. Sie sieht vor, dass ein Arbeitnehmer nur in dem System seines Wohnstaates versichert sein soll.
展开▼
机译:Wechselwirkungen zwischendemEuropäischensozialrechtund dem sozialrecht der Bundersrepublik Deutschland。 Einführungsreferataussozialrechtlicher sicht。