Die Uberraschung war gross für Hans-Peter N., Inhaber eines Gartenbaubetriebes im Ruhrgebiet, als er nach einem Unwetterschaden von seinem Versicherer schriftlich zur Zahlung einer Selbstbeteiligung aufgefordert wurde. Bisher ging N. davon aus, dassderartige Schaden ohne jede Selbstbeteiliqunq von der bereits vor Jahren abgeschlossenen Gebaudeversicherung reguliert wurden.
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