Am 1. Januar 1982, also vor gut drei Jahrzehnten, ist das 1980 beschlossene Bundesberggesetz (BBergG) in Kraft getreten. Damit erfullte sich eine vor allem aus den Kreisen der Bergrechtswissenschaft und der Bergbauwirtschaft teilweise bereits Ende des 19. Jahrhunderts erhobene Forderung2 an den Reichs- und spater den Bundesgesetzgeber. Nicht geahnt hat man zu Beginn der 80er Jahre, dass auch das BBergG in seinem damaligen Geltungsbereich einer weiteren Ausdehnung bedurfen wurde, um ab 1990 zur bergrechtlichen Rechtsgrundlage von ganz Deutschland zu werden.
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