Viele auslandische Unternehmen stehen, wenn weitere Investitionen oder Akquisitionen in China geplant sind, vor der Frage: Soll wie in der Vergangenheit wieder eine auslandische Gesellschaft als Investitionsvehikel verwendet werden oder eine der bestehenden chinesischen Tochtergesellschaften? Und das, obwohl letztere keine Holdinggesellschaft, sondern eine Produktions- und/oder Handelsgesellschaft ist?
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