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Erlangung des Promotionsrechtes für die tierarztlichen Ausbildungsstatten Deutschlands unter besonderer Berücksichtigung der Tierarztlichen Hochschule Dresden

机译:获得德累斯顿兽医大学特别考虑的德国兽医培训中心授予博士学位的权利

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摘要

Es wird ein Uberblick über die Erlangung des Promotionsrechtes der Tierarztlichen Hochschulen gegeben. Eine besondere Berücksichtigung findet dabei die im Jahre 1907 in Verbindung mit der Medizinischen Fakultat der Universitat Leipzig erlassene Promotionsordnung für die Tierarztliche Hochschule Dresden. Nach dem"Beschluss" vom 3. Juli 1902, das Abitur als ausnahmslose Zulassungsbedingung für das Studium der Tiermedizin vorzuschreiben, gilt dies auch als Voraussetzung für die Promotion. Die sichdaraus ergebenden widersprüchlichen Beitrage über die Zulassung derTierarzte, die vor 1903 (ohne Abitur) studiert haben, zur Promotion sowie die Anerkennung des unter Dispens von der Hochschulreife von verschiedenen Philosophischen Fakultaten bzw. vonder Veterinarmedizinischen Fakultat Bern und Zürich verliehenen Doktorgrades ("mature" und"immature" Tierarzte) werden kurz erortert. Ausgehend davon werden Schlussfolgerungen zum Einfluss des Promotionsrechtes auf die Standesentwicklung derTierarzte gezogen.
机译:概述了从兽医大学获得博士学位的过程。特别考虑了1907年与莱比锡大学医学院一起发布的德累斯顿兽医大学的博士条例。根据1902年7月3日的“决议”,规定Abitur是研究兽医学的无条件录取要求,这也是博士学位的要求。关于录取1903年之前(无Abitur)学习的兽医入学博士学位以及博士学位(“成熟”和简要讨论了“未成熟的”兽医。在此基础上,得出了关于授予博士学位的权利对兽医专业发展的影响的结论。

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