Im Aufgabenspektrum der Rechtsmedizin sind zu einem erheblichen Anteil auch analytisch-chemische Fragestellungen enthalten.Bei etwa der Halfte der zur Autopsie gelangenden nicht-naturlichen oder unklaren Todesfalle gilt es,eine Vergiftung(Unfall,Suizid oder Giftmord)oder eine Beeinflussung durch toxische Substanzen nachzuweisen oder auszuschliessen.Hierzu gehort die nicht unerhebliche Zahl von jahrlich zwischen 1500 und 2000 Drogentodesfallen pro Jahr in Deutschland.Bei schweren Straftaten ist die Beeinflussung des Taters durch Alkohol oder berauschende Mittel zur Klarung der Schuldfahigkeit zu prufen.Die Anwendung von K.-o.-Mitteln in Fallen von Raub oder sexuellem Missbrauch muss durch Untersuchung der Blutoder Urinproben der Opfer gepruft werden.Im Zusammenhang mit der Sicherheit im Strassenverkehr sind Blutproben von Kraftfahrern ausser auf Alkohol in zunehmendem Masse auch auf illegale Drogen zu analysieren.Neben der Frage der Fahrtuchtigkeit zum Zeitpunkt eines Unfalls ist zudem die Beurteilung der generellen Fahreignung von Drogenkonsumenten von Bedeutung.In Verdachtsfallen von arztlichen Kunstfehlern geht es um die Uberprufung von Medikamentenverwechslungen oder von falscher Dosierung.Diese forensisch-toxikologischen Aufgaben werden in vielen rechtsmedizinischen Instituten durch Untersuchungen mit klinisch-toxikologischem Hintergrund erganzt wie Abklarung des Vergiftungsverdachtes in der Notfallmedizin oder des Drogen-und Medikamentenmiss-brauchs in der Psychiatrie.
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