Diskriminierung im Bildungsbereich abbauen: der Menschenrechtsansatz in der Bildungsforschung Fachtagung Eine zentrale Gewährleistung des Menschenrechts auf Bildung ist das Recht auf Nicht-Diskriminierung. Der Begriff der Diskriminierung wird sowohl in der menschenrechtlichen und juristischen Debatte als auch in der empirischen Bildungsforschung verwendet, um Exklusionen und Benachteiligungen aufzuzeigen, zu analysieren und normativ zu bewerten. Allerdings zeigt sich, dass zwischen empirischer Forschung und normativer Menschenrechtsdebatte bislang kaum Austausch stattfindet. Auf der vom Deutschen Institut für Menschenrechte gemeinsam mit dem WZB veranstalteten Tagung diskutieren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Bildungsund der Menschenrechtsforschung über theoretische und praktische Ansätze zur Zusammenarbeit.
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