1. Verfassungsgerichtshof Berlin: Versagung des Zugangs zum Masterstudium wegen Nichterfüllung der Qualifikationsvoraussetzungen. 2. Oberverwaltungsgericht Münster: Untersagung der Labornutzung und Durchführung von Praktika gegenüber Hochschullehrer. 1. Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 19. Juni 2013 - VerfGH 150/12. Versagung des Zugangs zum Masterstudium wegen Nichterfüllung der Qualifikationsvoraussetzungen. Die Ermächtigung der Hochschulen (hier: in § 10 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 BerlHG in der Fassung des Gesetzes vom 06.07.2006, GVB1. S. 713), für den Zugang zu konsekutiven Masterstudiengängen über den berufsqualifizierenden (Bachelor-)Abschluss eines Hochschulstudiums hinaus weitere fachlich erforderliche Eignungs- und Qualifikationsvoraussetzungen durch Satzung zu regeln, ist mit der Verfassung von Berlin vereinbar.
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